Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Henry Korte, handelnd unter der Marke „porradaStudios.“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geltungsbereich
(1)Diese AGB gelten für sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich Webentwicklung, KI-Sichtbarkeit, Suchmaschinen-Optimierung für KI-basierte Suchsysteme (Generative Engine Optimization) sowie zugehöriger Wartungs- und Support-Leistungen.
(2)Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.
(3)Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4)Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Vertragsgegenstand und Leistungen
(1)Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung von Websites sowie ergänzender digitaler Systeme. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Websites, die Optimierung bestehender Websites für KI-basierte Suchsysteme, die Implementierung strukturierter Daten, die Konfiguration KI-gestützter Assistenz-Systeme sowie die laufende technische Betreuung dieser Leistungen.
(2)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Auftragsbestätigungsschreiben des Auftragnehmers (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Die Auftragsbestätigung ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen AGB im Falle inhaltlicher Abweichungen vor.
(3)Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Hierzu zählen insbesondere: die Erstellung von Texten und Bildmaterial, klassische Suchmaschinen-Optimierung außerhalb des KI-Kontexts, bezahlte Werbeanzeigen (Paid Ads), Social-Media-Betreuung sowie allgemeine Marketing-Beratung.
(4)Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
Angebot und Vertragsschluss
(1)Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2)Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann auch durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung erfolgen.
(3)Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Zugänge zu bestehenden Google-Business-Profilen, Domain-Verwaltungssystemen und Hosting-Umgebungen.
(2)Der Auftraggeber versichert, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hält, insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
(3)Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich entsprechend. Zusätzlich anfallender Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4)Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer des Projekts.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1)Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, ist die Vergütung wie folgt zu entrichten: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Anzahlung bei Vertragsschluss, fällig binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Die verbleibenden 50 % werden mit Bereitstellung der fertigen Leistung („Launch“) fällig, ebenfalls binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(3)Der Beginn der Leistungserbringung ist von der vollständigen Zahlung der Anzahlung abhängig.
(4)Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(5)Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen. Bereits live geschaltete Leistungen können in diesem Fall vorübergehend deaktiviert werden.
(6)Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind.
Lieferzeiten und Leistungsfristen
(1)Lieferzeiten und Leistungsfristen werden in der Auftragsbestätigung individuell vereinbart. Sie verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, als unverbindliche Richtwerte.
(2)Der Lauf vereinbarter Lieferzeiten beginnt frühestens mit vollständiger Bereitstellung aller vom Auftraggeber zu liefernden Inhalte und Informationen gemäß § 4 dieser AGB.
(3)Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, Ausfällen wesentlicher Drittanbieter (insbesondere Hosting-, KI- und Datenbankdienstleister) oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Abnahme
(1)Soweit die geschuldeten Leistungen einen Werkcharakter haben, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
(2)Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Auftraggeber hat die Leistung binnen 10 Werktagen nach Anzeige zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkrete Mängel zu rügen.
(3)Erfolgt innerhalb der Prüffrist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber bei Anzeige der Fertigstellung gesondert hingewiesen.
(4)Die Inbetriebnahme der Leistung durch den Auftraggeber (insbesondere die produktive Nutzung der Website) gilt ebenfalls als Abnahme.
(5)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Beschaffenheit der Leistung; keine Erfolgsgarantie
(1)Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik.
(2)Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie übernommen für eine bestimmte Anzahl an Probetraining-Anfragen, Mitgliedern, Website-Besuchern, Conversion-Raten oder Umsätzen des Auftraggebers.
(3)Eine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (Google, Bing, etc.) oder in KI-basierten Suchsystemen (ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews, Claude und andere) wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Funktionsweise dieser Systeme ist intransparent, ändert sich kontinuierlich und liegt außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(4)Der Auftragnehmer wendet branchenübliche Methoden und nach bestem Wissen wirksame Techniken an. Eine Gewährleistung für deren konkrete Wirksamkeit im Einzelfall ist damit nicht verbunden.
Nutzungsrechte und Eigentum
(1)Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an dem im Rahmen des konkreten Projekts erstellten individuellen Quellcode, dem Design sowie den projektspezifischen Inhalten.
(2)Nicht von der Übertragung erfasst sind vorbestehende oder vom Auftragnehmer unabhängig vom konkreten Projekt entwickelte Komponenten, insbesondere generische Code-Bausteine, Boilerplate-Strukturen, technische Frameworks, Implementierungsmuster, KI-Prompts sowie Templates und Vorlagen (zusammenfassend „Standardkomponenten“). An diesen Standardkomponenten verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird insoweit ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des erstellten Projekts eingeräumt.
(3)Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie eine Bearbeitung des Quellcodes durch den Auftraggeber oder Dritte ist während laufender Wartungsverträge nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(4)Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Leistungen vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.
Referenzrecht
(1)Der Auftragnehmer ist berechtigt, das für den Auftraggeber erstellte Projekt zu Referenzzwecken zu nennen und in geeigneter Form öffentlich darzustellen. Hierzu zählen insbesondere: die Nennung des Auftraggebers als Kunden auf der eigenen Website, in Social-Media-Beiträgen, Präsentationen, Pitch-Dokumenten und Akquise-Materialien sowie die Veröffentlichung von Screenshots, Zahlen und kurzen Fallbeschreibungen.
(2)Vertrauliche Details, insbesondere konkrete Umsatzzahlen oder personenbezogene Daten, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber veröffentlicht.
(3)Der Auftraggeber kann der Verwendung als Referenz aus wichtigem Grund jederzeit in Textform widersprechen. Bereits verbreitete Materialien werden in diesem Fall in angemessener Frist zurückgezogen.
Drittanbieter und Auftragsverarbeitung
(1)Zur Erbringung der Leistungen setzt der Auftragnehmer technische Drittanbieter ein, insbesondere für Hosting, Datenbanken, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und KI-Inferenz. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Subdienstleister wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(2)Der Auftragnehmer wählt die Drittanbieter mit Sorgfalt aus und bevorzugt Anbieter mit Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird durch entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO sichergestellt.
(3)Für Ausfälle, Leistungsstörungen oder Datenschutzvorfälle bei diesen Drittanbietern haftet der Auftragnehmer nicht, sofern er die Anbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt und überwacht hat.
(4)Sofern personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Endkunden im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Wartungs- und Supportverträge
(1)Wartungs- und Supportleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Wartungsvertrages erbracht. Der Wartungsvertrag ist nicht Bestandteil der einmaligen Projekt-Erstellung, sondern ein eigenständiges Dauerschuldverhältnis.
(2)Die Mindestlaufzeit des Wartungsvertrages beträgt zwölf (12) Monate, beginnend mit dem Datum des Live-Gangs der Website oder dem im Wartungsvertrag bezeichneten Startdatum.
(3)Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Wartungsvertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht zuvor mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der Laufzeit oder zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird.
(4)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer fälligen Wartungspauschale länger als 30 Tage in Verzug ist.
(5)Bei Beendigung des Wartungsvertrages entfallen sämtliche Wartungs-, Hosting- und Support-Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Beendigung um eine alternative technische Betreuung zu kümmern. Eine Übergabe an einen Dritt-Dienstleister ist möglich; der hierfür entstehende Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
Gewährleistung
(1)Der Auftragnehmer leistet für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(2)Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in zwölf (12) Monaten ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3)Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) geltend machen.
(4)Keine Mängel im Sinne dieser AGB sind: Änderungen externer Drittanbieter-Schnittstellen (z. B. API-Änderungen von Hosting-Anbietern, KI-Anbietern, Google), die ein Anpassen der Leistungen erforderlich machen; Veränderungen der Funktionsweise von Suchmaschinen oder KI-basierten Suchsystemen; sowie Veränderungen, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die Leistung entstanden sind.
Haftung
(1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Nettovergütung.
(3)Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4)Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5)Eine Haftung für Schäden, die auf Ausfällen, Leistungsstörungen oder Fehlern bei eingesetzten Drittanbietern beruhen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer die Drittanbieter mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt hat.
(6)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Geheimhaltung
(1)Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder sich aus den Umständen als vertraulich ergeben.
(2)Die Geheimhaltungspflicht besteht über das Ende des Vertrages hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.
(3)Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind, von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
Kündigung des Projektvertrages
(1)Projektverträge (einmalige Leistungen) können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung vor Fertigstellung ist ausgeschlossen, sofern sich aus diesen AGB oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2)Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle vereinbarte Vergütung bestehen. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielter Erwerb werden hierauf angerechnet. Es wird widerleglich vermutet, dass dem Auftragnehmer 80 % der vereinbarten Vergütung zustehen.
(3)Eine Kündigung bedarf der Textform.
Sonderkündigungsrecht bei Vertrauensbruch und Rufschädigung
(1)Über die in § 16 dieser AGB sowie in § 12 (4) geregelten Kündigungsrechte hinaus steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn die für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis durch ein Verhalten des Auftraggebers nachhaltig zerstört wird.
(2)Ein zur Sonderkündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere – aber nicht abschließend – in folgenden Fällen vor:
- (a)Der Auftraggeber äußert sich öffentlich, gegenüber Dritten oder in sozialen Medien herabwürdigend, beleidigend oder verleumderisch über den Auftragnehmer, dessen Marke „porradaStudios.“ oder dessen Leistungen;
- (b)der Auftraggeber verbreitet wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, den Ruf, das geschäftliche Ansehen oder die Akquise-Tätigkeit des Auftragnehmers zu beschädigen;
- (c)der Auftraggeber bedroht, beleidigt oder belästigt den Auftragnehmer oder mit dem Auftragnehmer verbundene Personen in einer Weise, die eine sachliche Zusammenarbeit unzumutbar macht;
- (d)der Auftraggeber begeht im Rahmen der Zusammenarbeit eine vorsätzliche Pflichtverletzung von erheblichem Gewicht, insbesondere durch Täuschung über wesentliche Umstände, Verletzung der Geheimhaltungspflicht gemäß § 15 oder unbefugte Weitergabe von Standardkomponenten gemäß § 9 (2);
- (e)gegen den Auftraggeber wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen, oder der Auftraggeber stellt seine Zahlungen nachhaltig ein.
(3)Im Falle einer Sonderkündigung nach Absatz 1 behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte und beauftragte Leistungen. Bei Kündigung eines laufenden Projektvertrages gilt § 16 (2) entsprechend. Bei Kündigung eines Wartungsvertrages bleibt die Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin geschuldet.
(4)Unabhängig von der Sonderkündigung bleibt das Recht des Auftragnehmers unberührt, weitere Ansprüche – insbesondere auf Unterlassung, Widerruf öffentlicher Äußerungen und Ersatz des durch den Vertrauensbruch entstandenen Schadens – gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
(5)Die Sonderkündigung bedarf der Textform. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit der Vertrauensbruch nach seiner Schwere eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht.
Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung ist Osnabrück, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(4)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Salvatorische Klausel
(1)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2)An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche und rechtliche Wirkung dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3)Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine ergänzende Vereinbarung zu treffen, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die betreffende Frage von Anfang an bedacht.
(4)Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern das Festhalten an dem Vertrag für eine der Parteien eine unzumutbare Härte darstellen würde.
